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Gesetz zum Bestellerprinzip seit Juni 2015 rechtskräftig
Seit Juni 2015 greift die Gesetzesänderung zum Bestellerprinzip, so dass Sie als Vermieter die Kosten für unsere Dienstleistung und unseren Service übernehmen müssen. Die entstehenden Kosten sind abhängig vom Mietobjekt, gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch über die Möglichkeiten.
Bei Vermietungen erfolgt die Betreuung vom ersten Kontakt über Besichtigungen bis hin zum Vertragsabschluß. Die dazu gehörige Bonitätsprüfung über die Firma Creditreform ist eine Selbstverständlichkeit, Ihre Vorstellungen und Wünsche bezüglich der zukünftigen Mieter versuchen wir bestmöglichst zu berücksichtigen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir werden Ihnen ein akzeptables Angebot unterbreiten!